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Recht
Private Krankenversicherung
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Welche private Kranken- und Zusatzversicherung für Sie am besten ist, können Sie hier überprüfen.

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Referat zum Krankenpflegegesetz

 


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Archivbeitrag zu diesem Thema:


I) Einführung

II) Kernaspekte des neuen Krankenpflegegesetzes (KrPflG)
1) Die Krankenpflegehilfeausbildung
2) Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 KrPflG
3) Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 2 KrPflG
4) Ausbildungsziele nach § 3 KrPflG

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Begriff der Pflegebedürftigkeit

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Archivbeitrag zu diesem Thema:


Die Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmenden Alter. Menschen zwischen 90 und 95 Jahren verzeichnen die höchste Pflegequote, wobei sie bei Männern in diesem Alter mit 45 % deutlich niedriger liegt als bei Frauen mit 65 %.

Das Pflegeversicherungsgesetz definiert die Pflegebedürftigkeit folgendermaßen:

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Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz

 


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Archivbeitrag zu diesem Thema:


Seit dem 1. Januar 2002 gibt es das Pflegeleistungsergänzungsgesetz. Es handelt sich dabei um eine Zusatzleistung bei bestehender Pflegebedürftigkeit. Es ist speziell zur finanziellen Entlastung pflegender Angehöriger Demenzkranker gedacht. Zu den Demenzerkrankungen gehört beispielsweise Alzheimer. Diese finanzielle Entlastung soll den Pflegebedürftigen qualitätssichernde und aktivierende Betreuungsangebote zusätzlich zur Verfügung stellen.

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Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung 2006

 


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Archivbeitrag zu diesem Thema:


PixelquelleDie Leistungen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung sind teilweise von den sich gesetzlich ändernden Werten der  Beitragsbemessungsgrenze und / oder der Bezugsgröße abhängig. Außerdem ergeben sich Änderungen aus dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. In der nachstehenden Übersicht werden die im Jahr 2006 geltenden Werte für diese Versicherungszweige aufgezeigt.
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Das Altenpflegegesetz

 


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Das aktuell gültige Altenpflegegesetz (AltPflG) ist am 1. August 2003 in Kraft getreten. Die letzten Änderungen gelten seit 31. Oktober 2006. Ähnlich wie im Krankenpflegegesetz (KrPflG) geht es hier um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen „Altenpfleger/-in“ sowie um die Ausbildung zu diesem Beruf. Desweiteren wird die Anerkennung entsprechender Ausbildungen in anderen EU-Ländern behandelt.

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Das Krankenpflegegesetz

 


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Das aktuell gültige Krankenpflegegesetz (KrPflG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten, die letzten Änderungen gelten seit 8. November 2006. Darin wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ sowie die Ausbildung zu diesen Berufen geregelt. Des Weiteren wird die Anerkennung entsprechender Ausbildungen in anderen EU-Ländern behandelt.

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Heilmittel-Richtlinien

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Archivbeitrag zu diesem Thema:



Eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinien war notwendig, weil es seit dem Jahr 2001 einen Ausgabenanstieg um mehr als 20 Prozent bei der Heilmittelversorgung gab. Medizinische Gründe ließen sich dabei nicht erkennen. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, die Ursachen dieses Ausgabenanstiegs zu analysieren und entsprechende Konsequenzen in den Heilmittel-Richtlinien zu ergreifen. Die aktuellen Änderungen sind am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.

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