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Politik
Die Pflegereform

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Die PflegereformZum ersten Mal seit ihrer Einführung im Jahr 1995 wird die Pflegeversicherung reformiert. Die Große Koalition hat bei den wichtigsten Eckpunkten eine Einigung erreicht. Spätestens im August 2008 wird die Pflegereform in Kraft treten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Entstehung der Pflegeversicherung

 


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Die lang diskutierte Pflegeversicherung trat als 5. Zweig der Sozialversicherung am 1. Januar 1995 mit Beitragszahlungen von 1 % vom Bruttoeinkommen in Kraft, um einen finanziellen Sockel zu bilden. Ab 1. April 1995 gewährte die Pflegeversicherung Leistungen für die häusliche Pflege, ab 1. Juli 1996 Leistungen für die stationäre Pflege. Die Beiträge stiegen dann auf 1,7 % des Bruttoeinkommens. Zur Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft. (Ausnahme: Sachsen – da zahlen die ArbeitnehmerInnen allerdings auch 1,35 % statt 0,85 %)1

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Die Gesundheitsreform 2007

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Pixelquelle Trotz vieler Widerstände trat am 1. April 2007 die neue Gesundheitsreform in Kraft. Doch schon seit dem 1. Januar sind einige Punkt verändert worden. So wurde die Versicherungspflichtgrenze leicht angehoben, von 42.250 € im Jahr auf 42.750 € im Jahr. Dagegen bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert.
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Pflegekammern in Deutschland

 


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Eine Kammer ist eine berufsständige Institution auf der Basis einer öffentlich rechtlichen Körperschaft. Alle examinierten Berufsangehörigen werden durch die Kammer zugelassen und zu  Pflichtmitgliedern. Es hat den Vorteil, dass die Berufsrechte geschützt sind. Der Nachteil ist jedoch, dass man dann auch die Beiträge für die Kammer abführen muss. Generell lässt sich sagen, dass die meisten Berufe, die über eine Kammer verfügen, davon profitieren. Damit verbunden ist meist eine verbesserte Ausbildung und oft ein höheres Gehalt als in Berufen ohne berufsständische Vertretung.

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Der Runde Tisch

 


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PixelquelleIm Herbst 2003 wurden alle Akteure, die im Bereich der pflegerischen Versorgung tätig sind, zu einem „Runden Tisch“ eingeladen: Länder, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, private Einrichtungsträger, die Kostenträger (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen. Auf einer Abschlussveranstaltung im September 2005 wurden die erarbeiteten Maßnahmen vorgestellt und Handlungsempfehlungen verabschiedet.

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