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Der Runde Tisch

 


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Archivbeitrag zu diesem Thema:


PixelquelleIm Herbst 2003 wurden alle Akteure, die im Bereich der pflegerischen Versorgung tätig sind, zu einem „Runden Tisch“ eingeladen: Länder, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, private Einrichtungsträger, die Kostenträger (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen. Auf einer Abschlussveranstaltung im September 2005 wurden die erarbeiteten Maßnahmen vorgestellt und Handlungsempfehlungen verabschiedet.

„Mit dem ‚Runden Tisch‘ starten wir eine gemeinsame Initiative für mehr Qualität und Sicherheit in der Pflege. Ziel ist es, konkrete Anstöße zu entwickeln, um die pflegerische Versorgung zu verbessern“, erklärte die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, zur Eröffnung. „Es geht um praxis- und handlungsorientierte Maßnahmen, die auf der Basis der vorhandenen Finanzmittel rasch und wirksam umgesetzt werden können. Und zwar von den an der Pflege Beteiligten selbst, ohne dass dazu lange Gesetzgebungswege eingeschlagen werden müssen.”

Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, appellierte an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Runden Tisches“, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um aus den vorhandenen Ressourcen das Optimum für die der Pflege bedürftigen Menschen zu erreichen. „Die Kunst sollte darin bestehen, die vielen guten Ideen, Erfahrungen, Ergebnisse zusammenzuführen und ihnen eine Plattform zur Verbreitung zu geben.“ Sie betonte, dass die Qualität in der Betreuung und Pflege durch ambulante Dienste und Heime gesichert werden müsse. Denn trotz der Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung, der Gesetzgebung, der vielfältigen Initiativen von Kostenträgern und Einrichtungen sowie zahlreicher Forschungsvorhaben und Modellmaßnahmen waren längst nicht alle Defizite abgebaut.

Der „Runde Tisch“ bearbeitete folgende Themen:

  • Die Verbesserung der Betreuung und Pflege in Heimen, beziehungsweise durch ambulante Dienste
  • Die zukünftige Gestaltung des Versorgungsangebots, damit es besser an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet ist
  • Die weitere Stärkung der Stellung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen
  • Die Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen, um dauerhaft eine ausreichende Anzahl an Pflegepersonal zu gewinnen
  • Die Entlastung der Pflege durch den Abbau von Bürokratie



 

Dazu wurden vier Arbeitsgruppen gebildet:
I: Stationäre Betreuung und Pflege

II: Ambulante Betreuung und Pflege

III: Gesetzgebung und Abbau von Bürokratie

IV: Charta der Rechte Hilfebedürftiger

Am 12. September 2005 traten diese Gruppen in der Fachtagung „Runder Tisch Pflege“ zusammen und legten ihre Ergebnisse vor. Unter Leitung von Renate Schmidt und Ulla Schmidt erörterten sie die Umsetzbarkeit ihrer Ergebnisse. Unter anderem kamen folgende Forderungen zu Stande:

I: Stationäre Betreuung und Pflege

  • Die Mobilisierung der Eigenverantwortlichkeit Pflegebedürftiger und privat Pflegender mit Hilfe eines breitgefächerten Beratungs- und Informationsangebot
  • Die Sicherung selbständiger Lebensführung im Alter durch Weiterentwicklung der Wohn- und Betreuungsformen
  • Die Verbesserung der Koordination und Steuerung von Leistungen verschiedener Versorgungsbereiche durch Care und Case Management
  • Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Qualifikationen des häuslichen Pflegepersonals

 

 

 

 

 


II: Ambulante Betreuung und Pflege

  • Die Achtung der Würde und Lebensqualität der Bewohner seitens der für sie verantwortlichen Betreuer
  • Die Verbesserung der Qualität der stationären Versorgung durch umfassende Konzepte in den Bereichen Pflege, Vernetzung und Management
  • Die Weiterentwicklung der Qualifikation des Managements sowie aller Mitarbeiter stationärer Pflegeeinrichtungen in Hinblick auf zukünftige Anforderungen
  • Die konsequente Verfolgung von Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel der Personalgewinnung und -bindung

 

 

 



 


  III: Gesetzgebung und Abbau von Bürokratie
  • Die eindeutige Abgrenzung und Koordination der Inhalte der Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
  • Die Zusammenfassung der Prüfungen der Hygiene, des Brandschutzes, des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik und des Trinkwassers zu einer einzigen Behörde
  • Die Nutzung und konsequente Anwendung von besser strukturierten Einarbeitungskonzepten bei neuen Mitarbeitern
  • Die Vereinfachung der Anordnungsproblematik häuslicher Krankenpflege
  • Die Ermöglichung einer Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Krankenhausärzte

 

 

 




 

 

IV: Charta der Rechte Hilfebedürftiger

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Das Recht auf Unterstützung für ein weitestgehend selbständiges Leben

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Das Recht auf Schutz vor Gefahren für Leib und Leben

Artikel 3: Privatheit
Das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Das Recht auf eine qualifizierte und auf den Bedarf des Einzelnen ausgerichtete Betreuung, Behandlung und Pflege

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Das Recht auf Information über Möglichkeiten und Angebote

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Das Recht auf Interaktion mit anderen Menschen und auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Das Recht auf Ausübung der eigenen Religion und Kultur

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Das Recht auf einen würdevollen Tod

(nm)

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 
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