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| Heilmittel-Richtlinien |
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Pflege.de wurde überarbeitet. Den aktuellen Beitrag zu diesem Thema
finden Sie absofort unter Eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinien war notwendig, weil es seit dem Jahr 2001 einen Ausgabenanstieg um mehr als 20 Prozent bei der Heilmittelversorgung gab. Medizinische Gründe ließen sich dabei nicht erkennen. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgefordert, die Ursachen dieses Ausgabenanstiegs zu analysieren und entsprechende Konsequenzen in den Heilmittel-Richtlinien zu ergreifen. Die aktuellen Änderungen sind am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Die Richtlinien legen fest, wie der Begriff Heilmittel definiert wird, nämlich als persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Darunter fallen einzelne Maßnahmen in der logopädischen, physikalischen und podologischen Therapie, sowie der Ergotherapie. Ihre Anwendung darf vom Arzt nur dann verordnet werden, wenn sie sich als notwendig erweisen:
Ohne Verordnung durch den Arzt werden die Kosten der Heilmittelanwendung nicht von den Krankenkassen übernommen. Seit 1. Juli 2004 sind im Heilmittelkatalog Einzeldiagnosen zu Diagnosegruppen zusammengefasst. Diesen wiederum werden die entsprechenden Leitsymptomatiken und Empfehlungen zur Therapie zugeordnet, wie zum Beispiel die geeigneten Heilmittel und die Dauer und Ziele der Behandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bewusst nur die Merkmale einer sachgerechten Heilmitteltherapie aufgeführt, nicht die Gegenanzeigen. Diese liegen im Ermessen des Arztes und müssen von ihm in Einzelfall bei der Verordnung berücksichtigt werden. Die wichtigsten Änderungen gegenüber den Heilmittel-Richtlinien von 2001 sind wie folgt:
Beispiel: Ein Arzt diagnostiziert bei einem Kind eine Störung in der Sprachentwicklung. Im Heilmittel schlägt er im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie das Kapitel „Störung der Sprache“ auf. Dort findet er die einzelnen Diagnosegruppen zu dem Thema; im vorliegenden Fall gehört der Patient zur Gruppe „Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung“. In dieser Diagnosegruppe stehen Beispiele, Leitsymptomatiken, Therapieziele, eventuell Erläuterungen und Ergänzungen. Sollte die Diagnose des Arztes mit dem übereinstimmen, was in der Diagnosegruppe aufgelistet ist, kann er auf der nächsten Seite zu den empfohlenen Heilmitteln gehen, in diesem Fall eine Sprech- und Sprachtherapie von 30 bis 45 Minuten Dauer. Auch die Anzahl und Häufigkeit der Therapiestunden sind festgelegt, auch wenn dem Arzt ein gewisser Ermessensspielraums zugestanden wird. (nm) Quelle: Heilmittelkatalog www.physio.de |
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