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Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung 2006

 


Pflege.de wurde überarbeitet. Den aktuellen Beitrag zu diesem Thema finden Sie absofort unter
http://www.pflege.de/index.php/pflege-fuer-profis/archiv/187-leistungen-der-kranken-und-pflegeversicherung-2006.html

Archivbeitrag zu diesem Thema:


PixelquelleDie Leistungen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung sind teilweise von den sich gesetzlich ändernden Werten der  Beitragsbemessungsgrenze und / oder der Bezugsgröße abhängig. Außerdem ergeben sich Änderungen aus dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. In der nachstehenden Übersicht werden die im Jahr 2006 geltenden Werte für diese Versicherungszweige aufgezeigt.

 

Leistungsart oder -grund 

 

Betrag 

Höchstregelentgelt für Bemessung von Krankengeld

 

118,75 € pro Tag 

Höchstkrankengeld

 

83,13 € pro Tag

Mutterschaftsgeld

 

bis zu 13 € pro Tag

Erstattung für selbstbeschäftigte Haushaltshilfe

 

62 € pro Tag
7,75 € pro Stunde

Einkommensgrenze Familienversicherung allgemein

 

350 € pro Monat

Pflegesachleistungen:

 

- Pflegestufe I
- Pflegegstufe II
- Pflegestufe III

 

bis zu 384 € pro Monat
bis zu 921 € pro Monat
bis zu 1.432 € pro Monat

Pflegegeld - bei häuslicher Pflege:

 

 

- Pflegestufe I
- Pflegestufe II
- Pflegestufe III

 

205 € pro Monat
410 € pro Monat
665 € pro Monat

Ersatzpflege - bei Verhinderung der Pflegeperson

 

1.432 € pro Jahr (bis zu 28 Tage)

Kurzzeitpflege

 

bis zu 1.432 € pro Jahr (max. 4 Wochen)

Vollstationäre Pflege in Pflegeheime:

 

 

- Pflegestufe I
- Pflegestufe II
- Pflegestufe III
- Härtefall in Stufe III

 

bis zu 1.023 € pro Monat
bis zu 1.279 € pro Monat
bis zu 1.432 € pro Monat
bis zu 1.688 € pro Monat

Teilstationäre Pflege in Einrichtung der
Tages- oder Nachtpflege:

 

 

- Pflegestufe I
- Pflegestufe II
- Pflegestufe III

 

bis zu 384 € pro Monat
bis zu 921 € pro Monat
bis zu 1.432 € pro Monat

Zuzahlungen

 

 

Praxisgebühr je Quartal

 

10 €

Arzneimittel

 

10 %, mindestens 5 €, maximal 10 €

Hilfsmittel

 

10 %, mindestens 5 €, maximal 10 € 

Heilmittel

 

10 % plus 10 € pro Verordnung

häusliche Krankenpflege

 

10 € pro Verordnung plus 10 €  für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr

Krankenhausbehandlung

 

10 € pro Tag, bis zu 28 Tage

medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

 

10 € pro Tag

stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

 

10 € pro Tag, bis zu 28 Tage


Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten allgemein darf 2 % der  Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.

Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 % der  Bruttoeinnahmen.

Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3.648 €) und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.410 €).

Bei Sozialhilfeempfängern gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können.

(nm)

Quellen:
Bundesministerium für Gesundheit
Kuratorium Deutsche Altershilfe

 
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