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| Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung 2006 |
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Pflege.de wurde überarbeitet. Den aktuellen Beitrag zu diesem Thema
finden Sie absofort unter Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung sind teilweise von den sich gesetzlich ändernden Werten der Beitragsbemessungsgrenze und / oder der Bezugsgröße abhängig. Außerdem ergeben sich Änderungen aus dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. In der nachstehenden Übersicht werden die im Jahr 2006 geltenden Werte für diese Versicherungszweige aufgezeigt.
Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten allgemein darf 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 % der Bruttoeinnahmen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3.648 €) und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.410 €). Bei Sozialhilfeempfängern gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können. (nm)
Quellen: |
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