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| Begriff der Pflegebedürftigkeit |
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Pflege.de wurde überarbeitet. Den aktuellen Beitrag zu diesem Thema
finden Sie absofort unter Die Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmenden Alter. Menschen zwischen 90 und 95 Jahren verzeichnen die höchste Pflegequote, wobei sie bei Männern in diesem Alter mit 45 % deutlich niedriger liegt als bei Frauen mit 65 %. Das Pflegeversicherungsgesetz definiert die Pflegebedürftigkeit folgendermaßen:
Die Hilfe besteht laut § 14 (3) SGB XI in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung. Das Ziel ist die eigenständige Übernahme dieser Verrichtungen. Die wiederkehrenden Verrichtungen finden ihre Unterteilung in Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt nach § 18 SGB XI die Pflegebedürftigkeit auf Antrag fest. Seit 2001 gibt es neue „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.“ Stufen der Pflegebedürftigkeit Um Leistungen der Pflegeversicherung empfangen zu können, ist eine Zuordnung in eine der drei Pflegestufen notwendig. Diese stellen nach § 15 (1) SGB XI folgende Anforderungen: I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
II: schwere Pflegebedürftigkeit
(nm) |
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