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| Muss die Begleitperson eines Kindes ihren Klinikaufenthalt selbst zahlen? |
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Muss ein Kind stationär ins Krankenhaus, wollen die Eltern es nur ungern allein lassen. Kliniken bieten daher an, eine Vertrauensperson, normalerweise Vater oder Mutter, beim Kind übernachten zu lassen. Eine durchaus sinnvolle Einrichtung, weiß man doch von der tröstenden und heilenden Wirkung eines vertrauten Menschen in angsteinflößender Umgebung.
Bleibt die Frage: Muss der Begleiter für seinen Aufenthalt selbst zahlen? Die Krankenkassen haben dies klar geregelt: Sofern eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegt, zahlt der Begleiter nichts dazu. Ist ein Kind jünger als neun Jahre alt, ist diese medizinische Notwendigkeit immer gegeben. Das heißt allerdings nicht, dass bei älteren Kinder der Begleiter immer zahlen muss. Liegt eine lebensgefährliche Krankheit vor oder eine Notaufnahme, ist der Begleiter ebenfalls von der Zahlung befreit. Auch unter anderen Umständen kann eine Befreiung von den Unterbringungskosten erfolgen. Allerdings muss bei älteren Kinder immer zuerst die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden. 03/08 (nm) |
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