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| Pflegekasse: Wann zahlt sie? |
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Wer im täglichen Leben nicht mehr alleine zurecht kommt, braucht Hilfe. Derzeit betrifft dies rund 2 Millionen Menschen in Deutschland. Die häufigsten Ursachen sind Alter und Verkehrsunfälle. Hilfe ist teuer – wenn die Pflegekasse einspringt, ist das eine große Erleichterung. Doch die Leistungen der Pflegekasse sind an Bedingungen geknüpft. Die wesentliche Bedingung für den Einsatz der Pflegekasse ist die Pflegebedürftigkeit. Nur wer eine so starke körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung hat, dass er Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen braucht (Grundpflege), hat ein Anrecht auf die Leistungen der Pflegekasse. Zur Grundpflege gehören Nahrungsaufnahme, Körperpflege (Waschen, Kämmen) und Mobilität (selbstständiges Ankleiden, Laufen). Je nach Ausprägung der Hilfsbedürftigkeit werden Pflegestufen (1-3) vergeben. Nur wer mindestens 90 Minuten Pflege pro Tag benötigt, erhält überhaupt Leistung aus der Pflegekasse. Ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse (MDK) prüft und entscheidet, ob und welche Pflegestufe in Frage kommt. Hilfe beim Einkauf oder Unterstützung bei der Haushaltsführung werden nicht von der Pflegekasse finanziert. Hier müssen Betroffene bei Gemeinden oder sozialen Organisationen um Unterstützung bitten. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse müssen beantragt werden. Antragsformulare hierfür hält die Krankenkasse bereit. Auch für eine Höherstufung, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat, muss ein Antrag gestellt werden. Zur Überprüfung des Höherstufungs-Antrags wird ein weiteres Gutachten fällig. Kommt es zu einer Bewilligung, zahlt die Pflegekasse entweder ein Pflegegeld oder leistet Unterstützung durch Sachleistungen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe und wird an Pflegebedürftige gezahlt, die zu Hause durch ihre Angehörigen betreut werden. Unterstützt ein professioneller Pflegedienst die häusliche Pflege, so zahlt die Pflegekasse dafür die so genannten Sachleistungen. Grundsätzlich ist es auch möglich, eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen in Anspruch zu nehmen und die Pflege so den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Müssen Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht werden, wird es richtig teuer. Stationäre Pflege kostet zwischen 3.000 und 4.000 € pro Monat. Hierfür reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr aus. Die Rente des Betroffenen wird herangezogen. Reicht es dann immer noch nicht zur Kostendeckung, müssen auch Kinder entsprechend ihrer Möglichkeiten für die Heimkosten aufkommen. (nm) |
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