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Änderungen in der Sozialhilfe

Am 1. Januar traten diverse Veränderungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft. Unter anderem betrifft dies behinderte Menschen.

So wurde der Barbetrag für Heimbewohner von 26 auf 27 % angehoben. Die Weihnachtsbeihilfe wird Teil dieses Betrags. Des Weiteren erhalten sie für das vergangene Jahr eine einmalige Zahlung von mindestens 36 €.

Auch Ehepaare, in denen ein Partner pflegebedürftig ist und daher klinisch betreut werden muss, sind von den Änderungen betroffen. Und zwar werden die Einkommen beider Ehepartner gleich gestellt, an statt wie bisher dem zu Hause lebenden Partner das Haupteinkommen zuzuschreiben. Denn durch diese „Heranziehungsvorschrift“ konnte es vorkommen, dass der Partner zu Hause auf Sozialhilfe zurückgreifen musste, um noch ausreichende finanzielle Mittel zu haben. (nm)

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 
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